Erwachsenenvertretung – Unterstützung oder Bevormundung?

Die Entscheidung eine rechtliche Vertretung für seine Angehörigen z.B. den Eltern zu bestellen, kann mitunter schwierig sein. Aber warum haben wir solche “Scheu” diese Entscheidung zu treffen und welche Gründe sprechen dafür es doch zu tun?
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Die Entscheidung eine rechtliche Vertretung für seine Angehörigen z.B. den Eltern zu bestellen, kann mitunter schwierig sein. Aber warum haben wir solche “Scheu” diese Entscheidung zu treffen und welche Gründe sprechen dafür es doch zu tun?

Die Bestellung einer Erwachsenenvertretung ist mit vielen praktischen und emotionalen Überlegungen verbunden. Die Situation bekommt zusätzliche Brisanz, wenn die Eltern eine rechtliche Betreuung ablehnen, weil sie die Notwendigkeit nicht erkennen und sie um den Verlust ihrer Autonomie und Kontrolle fürchten.

Die emotionale Bindung zu den Eltern macht eine Entscheidungsfindung schwer. Auch sind wir als Kinder es gewohnt, dass sich die Eltern um uns kümmern. Wenn sich dann im Alter oder auch durch Krankheiten die Rollen ändern und wir die “Sorge” über die Eltern übernehmen und sich somit die Beziehungsstruktur zu den Eltern ändert, kann dies belastend und schwierig sein.

Diese Verantwortung zu tragen und bei der Entscheidungsfindung für die Eltern zu helfen oder gar diese zu übernehmen, wenn diese nicht mehr in der Lage sind dies selbst zu tun ist eine Herausforderung, die nicht jeder übernehmen kann oder will. Bevor eine Vertretung in Betracht gezogen wird, sollten zunächst alle verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, um der Person zu ermöglichen, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Unterstützung kann dabei durch die Familie, nahestehende Personen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder soziale Dienste geleistet werden. Wenn solche Unterstützungsmaßnahmen nicht verfügbar sind oder nicht mehr ausreichen, und die Gefahr besteht, dass die erwachsene Person dadurch benachteiligt wird, kann eine gesetzliche Vertretung erforderlich werden.

Wenn dann die Entscheidung einmal getroffen wurde, für Angehörige eine Erwachsenenvertretung zu bestellen, tun sich in der Regel viele Fragen auf. Oft gibt es falsche Vorstellungen über die Erwachsenenvertretung und mangelndes Wissen führt zu Unsicherheit. Fragen wie „Welche Formen der Erwachsenenvertretung gibt es?“, „Wird die Vertretung familienintern oder extern übernommen?“, „Wie wird die Erwachsenenvertretung bestellt?“, „Wer ist zuständig?“ und „Wie viele Rechte haben Mama und Papa dann noch?“ treten häufig auf. 

Beobachtbar ist, dass viele glauben, dass es durch Erwachsenenvertretung zur völligen Abgabe der Selbstbestimmung kommt. Tatsächlich zielt die Erwachsenenvertretung jedoch darauf ab, die Rechte der Eltern zu unterstützen und zu schützen.

Selbstbestimmung trotz Stellvertretung ist ein wichtiger Grundsatz!

Selbstbestimmung trotz Stellvertretung ist ein wichtiger Grundsatz!

Mit der Erwachsenenvertretung wird nicht automatisch die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt und soll so wenig wie möglich in die Selbstbestimmung eingreifen, aber dort Unterstützung leisten, wo Defizite bestehen.

Es ist wichtig, Vorurteile und Unwahrheiten aus dem Weg zu räumen, sich im Vorfeld umfassend zu informieren, um mögliche Konsequenzen abzuwägen. Es empfiehlt sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für die jeweilige Situation zu finden und Unklarheiten sowie Begrifflichkeiten zu klären. Hier können Erwachsenenschutzvereine, Anwälte, Notare und Fachleute wertvolle Unterstützung bieten.

Positive Seiten der Erwachsenenvertretung:

  • 4 Säulen der Erwachsenenvertretung: gelindertes Mittel kommt zur Anwendung je nach Bedarf der zu betreuenden Person
  • Schutz der Interessen – Sie bietet Schutz und Sicherheit für den Betroffenen, insbesondere wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, damit beispielsweise keine finanziellen Nachteile entstehen
  • Die Erwachsenenvertretung sorgt für klare Zuständigkeit, somit können Konflikte in Familie minimiert oder verhindert werden.
  • Rechtliche Sicherheit – da Erwachsenenvertretung im rechtlichen Rahmen handeln musss > Der/Die Vertreter/in muss dem Gericht jährlich über die Gestaltung und Häufigkeit der Kontakte berichten
  • Entlastung der Angehörigen, wenn eine externe Person Angelegenheiten regelt

Ebenso wichtig ist es, andere Familienmitglieder und soweit möglich die Eltern in die Entscheidungsfindung miteinzubeziehen und umfassend zu informieren.

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