Keine Angst vor Vertretung 

Die rechtliche Vertretung für Angehörige zu übernehmen ist nicht immer eine einfache Sache.

Gerade am Beginn gibt es einige Herausforderungen. Und besonders die Umkehrung des Rollenverhältnis Kind/er – Eltern kann zu Problemen führen. Alles Clara Beraterinnen Sabine und Stefanie erklären, wie dieser Rollenwechsel leichter fallen kann.

Die Entscheidung, eine rechtliche Vertretung für Angehörige – zum Beispiel die eigenen Eltern –zu bestellen, kann mitunter nicht leichtfallen. Aber warum haben wir eine solche Scheu, diese Entscheidung zu treffen und welche Gründe sprechen dafür es doch zu tun?

Die Bestellung einer Erwachsenenvertretung ist mit vielen praktischen und emotionalen Überlegungen verbunden. Die Situation bekommt zusätzliche Brisanz, wenn beispielsweise die Eltern eine rechtliche Betreuung ablehnen, weil sie die Notwendigkeit nicht erkennen und sie um den Verlust ihrer Autonomie und Kontrolle fürchten. Besonders die emotionale Bindung zu den Eltern macht eine Entscheidungsfindung schwer. Auch sind wir es als Kinder gewohnt, dass sich die Eltern um uns kümmern. Wenn sich dann im Alter oder auch durch Krankheiten die Rollen ändern und wir die „Sorge“ über die Eltern übernehmen und sich somit die Beziehungsstruktur ändert, kann dies belastend und schwierig sein.

Bei der Entscheidungsfindung für die Eltern zu helfen oder gar diese zu übernehmen, wenn diese nicht mehr selbst in der Lage dazu sind, ist eine Herausforderung. Nicht jede:r kann oder will sie übernehmen. Und das ist auch in Ordnung. Bevor eine Vertretung in Betracht gezogen wird, sollten zunächst alle verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, um der Person zu ermöglichen, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Hilfe von außen

Unterstützung kann dabei durch die Familie, nahestehende Personen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder soziale Dienste geleistet werden. Wenn solche Unterstützungsmaßnahmen nicht verfügbar sind oder nicht mehr ausreichen, und die Gefahr besteht, dass die erwachsene Person dadurch benachteiligt wird, kann eine gesetzliche Vertretung erforderlich werden.

Wenn dann die Entscheidung einmal getroffen wurde, für Angehörige eine Erwachsenenvertretung zu bestellen, tun sich in der Regel viele Fragen auf. Oft gibt es falsche Vorstellungen über die Erwachsenenvertretung und mangelndes Wissen führt zu Unsicherheit. Viele Menschen glauben, dass es durch eine Erwachsenenvertretung zur völligen Abgabe der Selbstbestimmung kommt. Tatsächlich zielt die Erwachsenenvertretung jedoch darauf ab, die Rechte der Personen zu unterstützen und zu schützen.

Selbstbestimmung trotz Stellvertretung

Mit der Erwachsenenvertretung wird nicht automatisch die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt und es soll so wenig wie möglich in die Selbstbestimmung eingreifen werden. Es soll aber dort Unterstützung geleistet werden, wo Defizite bestehen.

Es ist wichtig, Vorurteile und Unwahrheiten aus dem Weg zu räumen, sich im Vorfeld umfassend zu informieren, um mögliche Konsequenzen abzuwägen. Es empfiehlt sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für die jeweilige Situation zu finden und Unklarheiten sowie Begrifflichkeiten zu klären. Hier können Erwachsenenschutzvereine, Jurist:innen, Notar:innen und andere Expert:innen wertvolle Unterstützung bieten.

Ebenso ist es wichtig, andere Familienmitglieder in die Entscheidungsfindung miteinzubeziehen und umfassend zu informieren. Bestimmten Angehörigen gegenüber besteht sogar eine Auskunftspflicht.

Vorteile der Erwachsenenvertretung: 

1. Schutz und Sicherheit für Betroffene
2. Klare Zuständigkeit
3. Handeln im rechtlichen Rahmen
4. Entlastung der Angehörigen

Vorteile der Erwachsenenvertretung: 

1. Schutz und Sicherheit für Betroffene, insbesondere wenn diese nicht mehr in der Lage sind, die eigenen Angelegenheiten zu regeln, damit beispielsweise keine finanziellen Nachteile entstehen.

2. Klare Zuständigkeit durch Erwachsenenvertretung, somit können Konflikte in der Familie minimiert oder verhindert werden.

3. Handeln im rechtlichen Rahmen: Der:die Vertreter:in muss dem Gericht jährlich über die Gestaltung und Häufigkeit der Kontakte berichten.

4. Entlastung der Angehörigen, wenn eine externe Person Angelegenheiten regelt.

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