Stefanie ist Beraterin bei Alles Clara und diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin. Das Thema Pflegegeld begleitet sie täglich in ihrer Arbeit. „Einerseits gibt es die Sorgen um die Gesundheit der geliebten Person, andererseits stellt sich die Frage, wie die Pflege finanziert werden kann.“
Und das zu Recht. Pflege kann nämlich ganz schön teuer werden. Kosten für Medikamente, Arztbesuche, Pfleger:innen oder ein Platz im Pflegeheim stellen für viele eine immense finanzielle Belastung dar.

Stefanie ist diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und Beraterin bei Alles Clara.
Stefanie erzählt beispielhaft, wie schnell Pflege zur finanziellen Belastung werden kann: „Die Ausgaben für Medikamente und Arztbesuche summieren sich schnell, und die Unterstützung durch das Pflegegeld ist eine große Erleichterung.“
Das Pflegegeld dient dazu, einen Teil der Pflegekosten zu decken. Hierfür muss ein Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt werden. „Das Formular kann auch online ausgefüllt und direkt abgeschickt werden“, empfiehlt Stefanie.
Es ist wichtig zu wissen, dass das Pflegegeld in verschiedenen Stufen gewährt wird. Die Grundlage für die Höhe des Pflegegeldes ist der Betreuungsbedarf in Stunden. Für Stufe 1 muss dieser mehr als 65 Stunden betragen und wird in insgesamt 7 Stufen eingeteilt. Diese Stufen spiegeln den jeweiligen Aufwand wider, der für die Pflege der bedürftigen Person erforderlich ist.

Pflegegeld wird in Stufen gewährleistet. Berechnet wird das Pflegegeld nach dem Betreuungsbedarf in Stunden.
„Der tatsächliche Betreuungsbedarf wird ärztlich bei einem vereinbarten Termin festgestellt“, erklärt Stefanie, „eine Vertrauensperson kann bei diesem Termin anwesend sein.“ Dies gibt den Antragstellern die Möglichkeit, einen vollständigen Überblick über den Pflegebedarf der geliebten Person zu erhalten.
Das Pflegegeld wird monatlich, also 12-mal im Jahr, ausbezahlt. Während eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Kur ruht das Pflegegeld. „Das ist wichtig zu wissen, um finanzielle Engpässe in solchen Zeiten zu vermeiden“, betont Stefanie.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass das Pflegegeld vom Einkommen oder der Pension der pflegebedürftigen Person abhängt. „Das ist nicht relevant“, weiß Stefanie. „Ebenso wenig kommt es darauf an, warum die Person Pflege braucht. Grundlage ist allein der Betreuungsbedarf in Stunden.“

Gemeinsam mit ihrer Kollegin Sabine hat Stefanie das Alles Clara-Pflegetagebuch erstellt.
Du kannst es hier kostenlos herunterladen.
Um diesen Betreuungsbedarf nachvollziehbar darzustellen, empfiehlt Stefanie die Nutzung eines Pflegetagebuchs. „Das Pflegetagebuch hilft enorm dabei, den Betreuungsbedarf bei dem Termin zur Einstufung des Betreuungsgeldes aufzuzeigen“, sagt sie. Ein Pflegetagebuch sollte so detailliert wie möglich geführt werden, um die täglichen Pflegehandlungen präzise darzustellen.
Was tun, wenn ein Antrag abgelehnt wurde?
„Das kommt immer wieder vor“, erklärt Stefanie. „Manchmal wird ein Antrag auf Pflegegeld abgewiesen oder es wird eine niedrigere Pflegestufe zuerkannt als erwartet.“ In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten gegen diesen Bescheid beim Arbeits- und Sozialgericht Einspruch zu erheben. „Es ist ratsam, sich dabei rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgschancen zu erhöhen“, ergänzt sie.
Bei einer Änderung des Pflegebedarfs kann ein neuer Antrag gestellt werden. Wenn seit der letzten Entscheidung kein Jahr vergangen ist, muss eine ärztliche Bestätigung über den Gesundheitszustand beigefügt werden. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente sorgfältig aufzubewahren und den Antrag vollständig und korrekt auszufüllen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wenn eine ärztliche Bestätigung über die Verschlimmerung des Zustands vorliegt, kann eine Änderung des Pflegebedarfs vor einem Jahr beantragt werden.
Seit 2023 gibt es eine weitere finanzielle Unterstützung in Form des Angehörigenbonus. Dieser wird Personen, die nahe Angehörige pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen zuerkannt. Stefanie erläutert: „Der Angehörigenbonus soll die wertvolle Arbeit der pflegenden Angehörigen zusätzlich honorieren und ihnen finanziell unter die Arme greifen. Es ist wichtig, sich über die genauen Voraussetzungen und Antragsmodalitäten zu informieren.“
Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung gibt es auch verschiedene Beratungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Viele Organisationen bieten Schulungen, Selbsthilfegruppen und Entlastungsdienste an, um die pflegenden Angehörigen in ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen. „Die Inanspruchnahme solcher Angebote kann eine erhebliche Erleichterung im Pflegealltag darstellen und sollte nicht unterschätzt werden“, betont Stefanie.
Dieser Text ist im Jänner 2025 entstanden
Bitte beachte, dass dieser Text den Stand von Januar 2025 widerspiegelt. Die Richtlinien und Regelungen für Pflegegeld können sich ändern. Informiere dich daher wenn notwendign über die aktuellsten Bestimmungen bei deinem zuständigen Sozialversicherungsträger.