In diesem Artikel beantwortet Barbara, diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und Beraterin bei Alles Clara, eine fiktive Anfrage eines Ratsuchenden. Sie teilt ihre Expertise und Ratschläge, um eine herausfordernde Situation in Bezug auf administrative und finanzielle Angelegenheiten älterer Eltern zu bewältigen. Barbara weiß aus ihrer beruflichen Erfahrung, wie belastend solche Themen für Familien sein können und bietet wertvolle Unterstützung und Lösungen an.

Barbara ist diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und Beraterin bei Alles Clara.
Fiktive Anfrage eines Ratsuchenden:
„Liebes Alles Clara-Team,
meine Eltern sind in letzter Zeit mit administrativen und finanziellen Angelegenheiten überfordert. Meine Schwester und ich merken, dass der Umgang mit Geld und Bankgeschäften unsere Eltern zunehmend belastet. Jede Rechnung wird einmal weggelegt und „irgendwann“ bearbeitet. Mahnungen sind an der Tagesordnung. Wir haben diese Situation offen angesprochen. Mama und Papa sehen das Problem ebenfalls.
Gibt es eine Möglichkeit einer Regelung beziehungsweise Übernahme geschäftlicher Belange, um meine Eltern zu entlasten?“
Die Antwort von Barbara:
Lieber Ratsuchender,
mein Name ist Barbara und ich bin bei Alles Clara als deine Beraterin für dich da. Du beschreibst eine Situation, die zeigt, dass du und deine Schwester offen und klar ein Thema ansprecht, das für viele Familien schwer zu bewältigen ist. Die Sorge, dass eure Eltern mit Geldangelegenheiten und administrativen Themen überlastet sind, ist gut nachvollziehbar. Ihr fragt euch, wie es weitergehen soll.
Folgende Möglichkeiten könnt ihr in Absprache mit euren Eltern in Betracht ziehen:
Als gesetzliche Grundlage gilt das seit 2018 bestehende Erwachsenenschutzgesetz (nach der Reform des Sachwalterrechts). Es gibt mehrere Arten von Erwachsenenvertretungen:
- Vertretung durch eine Vorsorgevollmacht: Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Person zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Vorsorgevollmacht völlig entscheidungsfähig ist. Erst ab dem Zeitpunkt, an dem die betroffene Person nicht mehr entscheidungsfähig ist, tritt die Vorsorgevollmacht in Kraft. Das heißt, es handelt sich um ein Vorsorgeinstrument.
- Gewählte Erwachsenenvertretung: Hierbei gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Vertreter und der zu vertretenden Person.
- Gesetzliche Erwachsenenvertretung: Dies betrifft Familienangehörige.
- Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Diese wird bestimmt, wenn alle anderen Formen der Vertretung nicht mehr ausreichen oder möglich sind.
Erwachsenenvertreter müssen dem zuständigen Gericht regelmäßig, das erste Mal nach 4 Wochen ab Vertretung, dann jährlich und nach Beendigung der Vertretung, Bericht über die Lebenssituation der vertretenen Person vorlegen. Regelt der Erwachsenenvertreter auch die finanziellen Angelegenheiten, besteht eine Rechnungslegungspflicht.
Die aktuellsten Regelungen und Richtlinien zur Erwachsenenvertretung fidnest du auf der Website des Bundeskanzleramtes. Besonders informativ finde ich die verlinkte Broschüre, die zwar 70 Seiten umfasst, jedoch Wissenswertes über das Erwachsenenschutzrecht gut beschreibt.
Ob eine Person Erwachsenenvertreter sein kann und in welchem Ausmaß der Aufgabenbereich liegt, ist eine juristische Entscheidung. Jeder Antrag wird von der zuständigen Geschäftsstelle (abhängig vom Wohnort) genau geprüft und individuell entschieden.
Liebe Grüße, Barbara
Dieser Text ist im März 2025 entstanden
Bitte beachte, dass dieser Text den Stand von März 2025 widerspiegelt. Die Richtlinien und Regelungen für Erwachsenenvertretung können sich ändern. Informiere dich daher wenn notwendign über die aktuellsten Bestimmungen bei deinem zuständigen Amt.